Heinz Gruber Buchloe

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Wer bezahlt die Psychotherapie - auf was muss ich achten?
 
Wie bin ich zu erreichen?
 
Das Absagen von Sitzungsstunden                   "Phasen" der Therapie
 
Aufsichtspflicht
 
Therapievereinbarung
 

 

 

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Impressum

 

 

 

 

 

 

 

Erstgespräch

Beginn der Therapie

Bearbeitung

Umstellung

Stabilisierung

Ende der Therapie

Therapievereinbarung          

Zwischen

Name: Vorname: Geburtsdatum:

........................................... ................................................ ...................................

 

Straße:

................................................................................................................................

 

Postleitzahl: Ort:

(.................) ........................................................................................

 

Anschrift gesetzlicher Vertreter: Telefon:...................................................

 

Name: Vorname: Geburtsdatum:

........................................... ................................................ ...................................

 

Straße:

................................................................................................................................

 

Postleitzahl: Ort:

(.................) ...................................................................

 

und

Herrn Dipl. Päd. Heinz Gruber. Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut Welfenstr. 14, 86807 Buchloe

 

 

Datum:..................................... Unterschrift:....................................................

 

Krankenkasse:

................................................................................................................................

 

Welche Krankenkasse (Ort) ist für Sie zuständig?

................................................................................................................................

 

Zuständiger Haus-oder Kinderarzt:

................................................................................................................................

................................................................................................................................

 

Datum:......................................

 

Schweigepflichtentbindung - Erklärung:

 

Ich bestätige, dass ich das gemeinsame/alleinige Sorgerecht für mein Kind:

.........................................................................................................................habe

 

und

Herrn Heinz Gruber, Psychotherapeut meines Kindes von seiner Schweigepflicht gegenüber von Hausarzt/Kinderarzt, Klassenlehrerin/ Schulleiter, Jugendamt, Frühförderung, Erziehungsberatungsstelle, dem getrennt lebendem Elternteil, Rechtsanwalt, Facharzt, ................................ befreie, soweit es sich um Belange meines Kindes handelt. Bitte nichtzutreffendes streichen.

 

Name in Blockschrift: Unterschrift:

.................................................................................................................................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer bezahlt die Psychotherapie - auf was muss ich achten?

Die Psychotherapie wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Allerdings muss diese Leistung genehmigt werden. Auch wird sie von privaten Krankenkassen bezahlt. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich erkundigen, wie Sie versichert sind. Denn in der Bezahlungshöhe und beim Umfang ( Anzahl der genehmigten Sitzungen ) der Sitzungen gibt es deutliche Unterschiede. Die Bezahlung für psychotherapeutische Leistungen sind gesetzlich geregelt und nicht willkürlich vom Therapeuten festzulegen, wenn er eine Kassenzulassung bekommen hat.

Sollte ihre private Krankenkasse nicht die volle Höhe bezahlen, was vorkommt, so müssen Sie den Restbetrag selbst bezahlen. Also vor Beginn der Therapie Erkundigungen einholen. Wenn eine Therapie nötig erscheint, kümmere ich mich als Therapeut für alles Weitere. D. h. ich schreibe alle nötigen Berichte und fülle die Formulare aus. Sie unterschreiben nur noch den Antrag auf Psychotherapie und die Therapievereinbarung von mir.

Ich darf keine weitere Extrabezahlung einfordern, außer Sie kommen nicht zu vereinbarten Sitzungen, bzw. bringen nicht ihr Kind zu diesen Sitzungen. Bei Selbstverschulden haben Sie die Kosten zu übernehmen. Siehe unter Absagen von Sitzungs-Stunden.

 

 

 

Wie bin ich zu erreichen?

 

Sie erreichen mich in der Regel jeden Tag

ab 11.50 Uhr  immer 10 Minuten vor der vollen Stunde.

Also 12.50 ; 13.50 ; 14.50 Uhr usw.

Sie können mir nach meiner Ansage auch eine Nachricht auf das Band sprechen.

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

Das Absagen von Sitzungsstunden:

 

Ich führe eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass jeder(e) Patient/in einen festen Termin erhält und dieser Termin nur für sie/ihn reserviert ist.

Ich kann also in dieser Zeit nichts anderes machen. Wenn Sie nun ihr Kind oder die/den Jugendliche(n) nicht bringen können, dieses(er) krank oder sonst aus einem Grund verhindert sind, muss mir mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden!

Ich kann dann ein anderes Kind oder eine(n) Jugendliche(n) einbestellen. Nicht abgesagte Sitzungen werden privat berechnet. Eine Honorrarausfall - Vereinbarung liegt gesondert bei.

Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen führt zu Therapieabbruch.

Die Krankenkasse wird dann benachrichtigt!!

 

Die 10 Minuten zwischen den Sitzungen sind dafür gedacht, dass der Therapeut das protokolliert, was in der Sitzung abgelaufen ist und dass er am Telefon zu erreichen ist.

Elterngespräche gehören nicht hierher! Entweder ist mir zu Beginn der Sitzung etwas mitzuteilen oder in den eigens dafür vorgesehenen Elternsitzungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufsichtspflicht

Wenn Kinder nicht rechtzeitig abgeholt werden können, so ist es selbstverständlich, dass sie im Gang der Praxis, der als Wartezone gilt, warten können.

Beginnt die Therapie pünktlich zur vollen Stunde, so ist die Aufsichtspflicht allerdings nicht mehr gewährleistet.

Oft genug wird, durch das Abholen der Kinder, auch der Ablauf der anderen Sitzungen beeinträchtigt, indem ich die Sitzung zum Öffnen der Tür unterbrechen muss.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrer Zeitplanung, was die Sitzung ihres Kindes betrifft, auch mit Rücksichtnahme auf die anderen Kinder und Jugendlichen.

 

 

 

 

 

 

"Phasen" der Therapie:

 

Erstgespräch:

Hier wird abgeklärt, ob die Störung überhaupt in mein Behandlungsgebiet fällt und ob es überhaupt eine Störung ist. Nicht jedes Problem ist gleichzeitig auch eine Störung mit Krankheitswert und muss psychotherapeutisch behandelt werden. Ferner erfolgt über den Ablauf einer Therapie Aufklärung.

Wenn Sie diese Seite lesen ist dies bereits geschehen und es wurde eine Entscheidung für die Therapie getroffen.

 

Es erfolgen bis zu 4 weiteren Sitzungen ( probatorische Sitzungen), die Tests und Befragungen beinhalten. In deren Zeitraum wird entschieden ob eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie notwendig erscheint. Zudem erfolgt noch eine ausführliche Anamnese (Lebensgeschichte des Kindes).

 

Wenn ich nun folgend von "Phasen" spreche, so deshalb, weil ich den Ablauf der Therapie verständlicher machen möchte.

Sie bieten eine theoretische Einteilung, die sich auch durch Beobachtungen belegen lässt. Natürlich greifen die "Phasen" auch ineinander, die Grenzen sind fließend und doch wahrnehmbar. Es können auch "Phasen" nicht abgeschlossen werden oder es gibt Rückfälle von der "Umstellungs- in die Bearbeitungsphase" und vieles mehr.

 

 

 

 

 

 

"Einstiegsphase": Beginn der Therapie

Die Therapie beginnt mit der Entwicklung eines tragbaren therapeutischen Bündnisses. Dies heißt, dass die oder der Patient erst einmal Vertrauen zu mir als Therapeuten aufbauen muss. Im weiteren Verlauf beginnt sich ihr Kind mehr oder weniger zu öffnen, erzählt und berichtet, wie es sich fühlt, ohne Sorge haben zu müssen, dass ich etwas an die Eltern oder sonstige Personen weitertrage. Dieses Wissen ist ein zentraler Bestandteil der Therapie. Denn so kann sich das Kind oder die/der Jugendliche ohne Furcht äußern. Es können die schlimmsten Gefühle, Ängste, Sorgen oder auch nicht erfüllte Wünsche und Bedürfnisse genannt werden. Den Eltern erzähle ich nur etwas, wenn ich dies vorher mit dem Kind abgesprochen habe. Ich erwarte auch, dass das Kind, die/der Jugendliche nach der Sitzung nicht ausgefragt wird! Oft ist dieses Erzählen und Berichten nur über das Spiel möglich. Die Art, wie ein Kind spielt und was es spielt ist für mich, als Therapeut wichtig. Über das Spiel erreiche ich das Kind und es kann mir im Spiel auch zeigen, was es mit Worten nicht ausdrücken kann. Also ist Spiel nicht nur Lustgewinn und Lustbefriedigung, sondern eine wichtige, oft auch einzige Möglichkeit das Kind gefühlsmäßig zu erreichen und ihm über das Spiel auch zu helfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die "Phase der Bearbeitung, der Umstellung und Stabilisierung"

Die "Phase des Bearbeitens" der Problematik ist je nach Alter abhängig vom Grad der Einsicht in die Problematik, wie sehr sich ihr Kind, die/der Jugendliche auf dieses Bearbeiten einlassen kann, wie sehr sie/er sich dagegen wehrt und was wir für Methoden zum Bearbeiten wählen können.

Es gibt die Möglichkeit Situationen und Gefühle über das Spiel darzustellen, zu malen, zu tonen oder darüber zu sprechen. Inhalte werden wiederholt, verdeutlicht, bis sie verstanden werden. Dies kann unter Umständen von heftigen Gefühlen (Affekte) begleitet sein, auch depressive Phasen, Verweigerung und aggressives Verhalten sind zu beobachten ( oft ist auch ein Verstärken der Symptome festzustellen). Dies ist verständlich, denn sich mit den eigenen Unzulänglichkeiten und erlittenen Kränkungen auseinanderzusetzen, ist ein schmerzhafter Prozess und wird zunächst abgewehrt. Dann erfolgt eine Neubewertung und Neueinschätzung der geäußerten Probleme und die Suche nach geeigneten Lösungen.

Dies erfolgt auch, wenn möglich und nötig, gemeinsam mit den Eltern. Dieser "Phase" schließt sich eine weitere Phase an.

 

 

 

 

 

 

 

 

"Phase der Umstellung"

Diese "Phase" ist geprägt von der neu gewonnenen Einsicht und einem dadurch veränderten Verhalten. Positive Erfahrungen tragen zu einer leichteren Umstellung bei.

Oft eine schwierige "Phase", die Zeit zur Entwicklung braucht und auch eine positive Zuwendung und Unterstützung durch die Eltern ist notwendig.

Besonders Geduld und Verständnis für Rückfälle oder für kleine Schritte sind hier dringend erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Phase der Stabilisierung"

Hier geht es darum, die neuen Erkenntnisse und die mit ihnen zusammenhängenden Verhaltensweisen konsequent anzuwenden und mögliche Hürden bei der Umsetzung zu besprechen, bzw zu überwinden. Erfolge, die mit dieser Umstellung zusammenhängen werden bewusst gemacht.

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

Ende der Therapie

Gemeinsam mit Kind, Eltern und mir wird die Beendigung der Therapie eingeleitet. Sie erfolgt in der Regel nicht sofort und es erfolgt eine Verabschiedungssitzung ( Abschlussgespräch ). In der Verabschiedung erhalten die Kinder und die Eltern Gelegenheit zu sagen, was gut und was weniger gut war.